Ausweisungsverfügung (§ 53 Abs. 1 AufenthG)
Die Ausweisungsverfügung ist das primäre ordnungsrechtliche Regelungsinstrument zur Gefahrenabwehr im Aufenthaltsgesetz. Die vorliegende Ausweisungsverfügung umschließt dabei nicht nur die Ausweisung selbst, sondern wurde entwickelt, um einen umfangreichen Grundverwaltungsakt zu schaffen, der auch bereits für das anschließende Vollzugsverfahren die Grundlage legt. Zusätzlich wurde ein Augenmerk darauf gelegt, durch geeignete Anordnungen und ausführliche Belehrungen und Hinweise sowohl die Voraussetzungen für das Vorliegen von Haftgründen rechtssicherer zu gestalten, als auch die Schuld bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten höher zu qualifizieren.
Gesetzesstand: Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist
Ausweisungsverfügung
Über den Autor