Die Bearbeitung ausländerrechtlicher Sachverhalte findet häufig im Kontext von Straftaten statt. Nicht bei jeder Straftat ist jedoch eine Beanzeigung durch die Polizei sinnvoll. Insbesondere die aufenthaltsrechtlichen oder freizügigkeitsrechtlichen Strafnormen sind ohne tiefere Kenntnis der dahinterliegenden Regelungsstruktur des deutschen und europäischen Ausländerrechts kaum sinnvoll zur Anzeige zu bringen. In diesen Fällen ist eine Anzeigenerstattung auch durch die Ausländerbehörde geboten.
Gesetzesstand: –
Strafanzeige
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