Das Begleitschreiben an einen Bevollmächtigten ist ein sehr effektives Instrument, um den Aufwand bei der Erstellung von Schreiben zu reduzieren. Es ist gesetzlich nicht vorgegeben, dass im Falle einer Bevollmächtigung z.B. eines Anwalts das Schreiben diesem Umstand Rechnung tragen muss. Es kann sich lediglich die Pflicht der Zustellung an einen Bevollmächtigten ergeben. Durch das Begleitschreiben wird vermieden, dass man den Text eines Schreibens abändern muss und man trotzdem mit sehr geringem Aufwand eine ggf. gesetzlich gebotene Zustellung einen Bevollmächtigten bewirken kann.
Gesetzesstand: Schleswig-Holstein
Begleitschreiben-an-Bevollmächtigten
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