Der nachträglichen Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots kommt in der Praxis immer mehr Bedeutung zu. Die vorliegende Vorlage wurde so entwickelt, dass sie sowohl die „klassischen“ Einreise- und Aufenthaltsverbote aufgrund Abschiebung, Zurückschiebung oder Ausweisung behandelt als auch die möglichen Einreise- und Aufenthaltsverbote wegen Überschreitung der Ausreisefrist oder aufgrund der Anordnung durch das BAMF.
Gesetzesstand: z.B.: Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist
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